Lexies sexuelle Erweckung - Ein nicht nur erotisches Tagebuch - (Teil 4) (fm:Romantisch, 11521 Wörter) [4/7] alle Teile anzeigen | ||
Autor: MichaL | ||
Veröffentlicht: Sep 30 2024 | Gesehen / Gelesen: 2087 / 1777 [85%] | Bewertung Teil: 9.62 (39 Stimmen) |
Nur noch ein Manöver musste ich hinter mich bringen, ehe ich endlich uneingeschränkt Zeit für meine Lexie haben sollte. Leider gab es da plötzlich noch ein ganz anderes Problem ... |
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Liebe Leserinnen und Leser,
wie ich bereits an früherer Stelle erwähnt habe, möchte ich in meiner Geschichte nicht nur vom Sex zwischen mir und Lexie erzählen. Nicht zu Unrecht heißt der Untertitel der Geschichte "Ein nicht nur erotisches Tagebuch einer wahren Liebe".
Zum Überwiegenden Teil habe ich bislang auf den beiden Portalen, auf denen ich diese Geschichte veröffentliche, sehr positive Reaktionen von Euch erhalten. Ausdrücklich bedanken möchte ich mich bei allen Leserinnen und Lesern, die meine Geschichte nicht nur diagonal auf der Suche nach sexuellen Handlungen absuchen, sondern dieses "Tagebuch" vollständig lesen. Ich verspreche Euch, dass die Erotik nicht zu kurz kommen wird, nur bitte ich Euch um etwas Geduld. Um diese Geduld nicht zu lange zu strapazieren, werde ich die Teile 1 bis 4 in kürzeren Abständen hochladen. Einen kleinen erotischen Vorgeschmack gibt es diesmal wenigstens am Ende dieses Teils. Ab dem fünften Teil wird es dann ohnehin nicht mehr ganz jugendfrei zugehen.
Bitte also nicht enttäuscht sein, wenn auch in dieser Folge meine Zeit bei der Bundeswehr wieder breiten Raum einnimmt. Damit die Geschichte wirklich authentisch bleibt, gehört dieser Abschnitt meines Lebens nun einmal dazu, weswegen ich ihn nicht einfach unterschlagen wollte.
So, genug der Vorrede! Nun geht es mit Lesies sexueller Erweckung weiter!
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Lexies sexuelle Erweckung
- Ein nicht nur erotisches Tagebuch einer wahren Liebe -
(Teil 4)
Es war schon erstaunlich, wie schnell der Wehrbeauftragte auf meine Eingabe reagierte. Normalerweise mahlen die Mühlen der Behörden ja eher langsam aber vielleicht sollte man den Posten des Wehrbeauftragten auch nicht mit einer Behörde gleichsetzen. Gerade mal drei oder vier Tage, nachdem ich meine Eingabe abgeschickt hatte, wurden sowohl unser Batteriechef, als auch der Bataillonskommandeur nach Bonn zitiert, wo sie sich gegenüber dem Wehrbeauftragen für ihr Verhalten zu verantworten hatten. Mir selbst wurde schriftlich mitgeteilt, dass beide disziplinarisch gemaßregelt worden seien, allerdings erhielt ich diese Mitteilung erst Wochen später, als ich gerade aus der Bundeswehr ausgeschieden war. Kurz vor Ende meiner Dienstzeit erfuhr ich allerdings von einem der Feldwebel unserer Einheit, dass unser Batteriechef im Suff verraten haben soll, dass ihm eine mehrjährige Beförderungssperre auferlegt wurde, die wohl nicht die erste in seiner Karriere war. Die Konsequenzen, die unser Bataillonskommandeur zu tragen hatte, sprachen sich jedoch bereits am Tag nach seiner Vorladung nach Bonn wie ein Lauffeuer herum. Die Vorbereitung der Feierlichkeiten, die für seine Beförderung zum Oberstleutnant zum Oberst für die Woche nach dem anstehenden Manöver angesetzt waren, wurden schlagartig eingestellt. Der Grund hierfür war nur einigen wenigen Soldaten meiner Einheit und mir bekannt. Eigentlich tat mir dies leid, denn ich hegte keinerlei Groll gegen unseren Bataillonskommandeur da er für mich immer einen Vorgesetzten darstellte, der sich den Respekt verdient hatte, der ihm entgegengebracht wurde. Vielleicht würde er aus seiner Bestrafung wenigstens die Lehre ziehen, künftig besser auf die Belange niedrigerer Dienstgrade innerhalb seiner Untergebenen einzugehen.
Selbstverständlich wurde auch der von meinem Chef eingesetzte Wach- und Streifendienst per Befehl von ganz oben sofort eingestellt. Alle Rekruten, die in diesem Zusammenhang an einem Wochenende zum Einsatz kamen, erhielten für die Zeit nach ihrer Grundausbildung einen Tag Sonderurlaub gutgeschrieben, da während der Grundausbildung kein Urlaub genommen werden durfte. Mir wurden für die beiden Wochenenden, an denen ich zu einem doppelten Dienst verdonnert wurde, zwei Tage Ausgleich zugesprochen.
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